Trauerfall

 

 

Hier in Tabga am See Genezareth nach der Brotvermehrung sprach Jesus:
„Wer von diesem Brot isst, das ich ihm gebe,
der wird ein Leben in sich haben,
das ihm bleibt in Ewigkeit.“
(Johannes 6)

Im Angesicht des Todes
Es ist ratsam, im Krankheitsfall über das Pfarrbüro rechtzeitig die Krankenkommunion und die Krankensalbung zu erbitten. Die Krankensalbung kann mehrmals im Leben empfangen werden und richtet sich an alle Menschen, die an Körper, Geist und Seele erkrankt sind. In diesem Sakrament erleben wir die stärkende Nähe des Heilands, der stets bereit ist mit uns den Weg zu gehen und zu bestehen.
Im Todesfall kann gerne ein Mitglied des Pastoralteams gerufen werden.
Im Gotteslob sind mehrere Gebete, die am Bett des Verstorbenen gesprochen werden können. Sie finden diese bei Nr. 18, Nr. 28 und Nr. 608. 

 

Umgang im Trauerfall in der Seelsorgeeinheit Dietingen
Der Umgang im Trauerfall wurde als Thema in den Gremien der Seelsorgeeinheit Dietingen diskutiert; die vorliegenden Hinweise des Leitfadens sollen für alle Kirchengemeinden einheitlich gelten.

  • Glockengeläut
    Es ist uns ein großes Anliegen, die Nachricht vom Tod eines Mitgliedes kundzutun. Sobald uns die Nachricht vom Tod eines Gemeindemitgliedes erreicht, werden wir dies durch das Geläut aller Glocken beim nächsten 12-Uhr-Läuten kundtun, wie es bereits in Böhringen seit langem so Brauch ist. Die Gläubigen werden dabei gebeten, den Heimgang unseres Gemeindemitgliedes im Gebet zu begleiten.
     
  • Aushang
    An der Bekanntmachungstafel in unseren Kirchen wird anschließend ein Aushang angebracht, so dass alle lesen können, wer es ist, für den man geläutet hat, und wann das Totengebet und das Requiem angesetzt sind.So gern wir auch den Termin für die Bestattung angeben würden, müssen wir doch davon absehen, wenn die Trauerfamilie keine Veröffentlichung wünscht.
     
  • Abschiedsgebet
    Das Abschiedsgebet ist ein wichtiger „letzter Dienst“, den die Gemeinde dem Verstorbenen erweisen kann, insbesondere wenn keine öffentliche Bestattung gewünscht wird. Es soll grundsätzlich stattfinden; wenn möglich am Vorabend des vorgesehenen Bestattungstages.
     
  • Requiem
    In allen Gemeinden findet grundsätzlich zuerst das Requiem in der Pfarrkirche statt. Anschließend ist der gemeinsame Gang zum Friedhof zur Erdbestattung. In Dietingen ist jedoch kein gemeinsamer Gang mehr durch den Ort vorgesehen.
    Ist eine Urnenbestattung gewünscht, wird der Leichnam zum Requiem in der Kirche aufgebahrt und die Aussegnung zur Feuerbestattung erfolgt in der Kirche. Im Anschluss nimmt die Trauergemeinde Abschied am Sarg. Wenn das Requiem auf einen Tag fällt, an dem in der Regel eine feste Werktagsmesse geplant ist, findet diese am Abend nicht statt. Die Termine für das Requiem und für die Beerdigung werden über das Bestattungsunternehmen, in Absprache mit dem Pfarrer, vereinbart. Das Trauergespräch mit dem Pfarrer findet nach Vereinbarung statt.
     
  • Messintentionen
    Am „Tisch des Herrn“ sind wir besonders mit unseren lieben Verstorbenen verbunden. Es ist eine gute Tradition, am Geburtstag, am Sterbetag oder darüber hinaus, in einer Heiligen Messe des Verstorbenen namentlich zu gedenken. Zur Vereinbarung von Messintentionen wenden Sie sich bitte zwei Wochen zuvor an das Pfarrbüro. Die Intentionen können für eine Werktagsmesse sowie in Ausnahmen auch für eine Vorabendmesse vereinbart werden. 
     
  • Gebet bei Auflösung eines Grabes
    Wenn nach 15, 25 oder gar 50 Jahren das Grab eines geliebten Menschen auf dem Friedhof aufgelöst werden muss, so ist dies nochmals ein schmerzlicher Moment. Im Gotteslob findet sich ab der Nr. 941 eine Andacht mit Gebeten zur Auflassung eines Grabes.

„Die ganze Gemeinde der Glaubenden soll den Leidenden und Trauernden geschwisterlich beistehen“, schreiben die deutschen Bischöfe und unterstreichen damit unser großes Anliegen und unsere Aufgabe als Kirchengemeinde.

Bei Fragen stehen Ihnen die gewählten Vorsitzenden der Kirchengemeinden gerne zur Verfügung. In unseren Kirchen liegt der Leitfaden auch in gedruckter Form aus.